Betriebsmedizin Anselm Ostermann-Myrau
Arzt für Allgemeinmedizin
Betriebsmedizin, Ernährungsmedizin
und Sportmedizin in Köln
 
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Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) verpflichtet jeden Arbeit- geber sein Personal betriebsmedizinisch betreuen zu lassen. Dabei ist sowohl eine Beratung bei Arbeitsplatzeinrichtungen als auch bei Arbeitsabläufen gefordert. Zudem müssen bei möglichen Gefährdungen durch Arbeitsmittel Grundsatz- untersuchungen durchgeführt werden. Auskunft über das Ausmaß der Betreuung liefert die VBG 123 Ihrer Berufs- genossenschaft.

Bei der Gefährdungsanalyse zur Angebotsunterbreitung bin ich Ihnen gerne behilflich, vielleicht liegt auch schon eine Ermittlung durch Ihren bisherigen betriebsmedizinischen Dienst vor. Betriebsmedizinische Betreuungen nehme ich nur im Raum Köln, vorwiegend im Kölner Süden wahr.